Sie dürfen eine „Fahrradhülle“ während des Transports mit einem Fahrradträger verwenden, der an der Rückseite des Wohnwagens / Wohnmobils angebracht ist.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie diese bei Deichselträgern und Trägern, die auf der Anhängerkupplung befestigt werden, nie verwenden!
Sie können die Antwort auf Ihre Frage nicht finden?
Kontaktieren Sie uns