Die Kompatibilität eines Fahrradträgers für die Anhängerkupplung hängt weniger vom Fahrzeug als von der verbauten Anhängerkupplung ab. Die Anhängerkupplung muss folgende Kriterien erfüllen:
- Die Anhängerkupplung muss genormt sein (ISO50)
- Die maximale Tragfähigkeit der Anhängerkupplung muss für den Fahrradträger UND für die Fahrräder + Zubehör ausreichen
- Der Abstand zwischen der Kugelkopfmitte und der Stoßstange muss mindestens 6,5cm betragen
- Die Anhängerkupplung muss aus Stahl oder einem mindestens gleichwertigen Material gefertigt sein; Anhängerkupplungen aus Grauguss (GGG40) oder Aluminium können nicht mit unseren Fahrradträgern kombiniert werden
- Der elektrische Anschluss muss 7-polig oder 13-polig sein (siehe örtliche und gesetzliche Bestimmungen)
- Wenn sich eine Steckdose direkt am Kupplungshals befindet ist bei manchen Trägersystemen ein Mindestabstand vom Kugelkopf zur Steckdose notwendig. Nähere Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bedienungsanleitung des Trägersystems